Bei der Herstellung der Tunnel- und Trogbauwerke sind Leistungsänderungen und Bauablaufstörungen eingetreten. Der Umgang hiermit war zwischen den Vertragspartnern strittig. Für den Auftraggeber haben wir die bauzeitbedingten Forderungen des Auftragnehmers geprüft und gemeinsam mit dem eingebundenen Rechtsanwalt Risikobewertungen für einen etwaigen Rechtsstreit vorgenommen.
Zusammen mit den Anwälten von Kapellmann unterstützen wir den Auftraggeber bei der Projektabwicklung der Verlängerung der Stadtbahnstrecke U5 mit einem projektbegleitenden Claim Management. Neben der Prüfung und Abwehr von Bauumstandsnachträgen sowie komplexen Bauinhaltsnachträgen der ausführenden Unternehmen unterstützen wir die Einkaufsabteilung des Auftraggebers bei der Ausschreibung und Vergabe. Darüber hinaus leisten wir gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Burkhard durch die Implementierung und Umsetzung des Lean Construction Managements einen Beitrag zur Erhöhung der Termin- und Kostensicherheit während der Roh- und Ausbauphase, indem Störungen und damit einhergehende Nachträge vermieden bzw. minimiert werden.
Die Deutsche Bahn hat im Rahmen der „Verkehrsprojekte Deutsche Einheit“ die VDE Nr. 8 zum Ausbau des Schienenfernverkehrs zwischen Nürnberg und Berlin realisiert. Wir haben die Bahn in unterschiedlichen Teilprojekten fortlaufend baubetrieblich beraten (Brücken-, Tunnel- und Erdbauwerke, Bahntechnik, Oberbau, Feste Fahrbahn u.a.). Dabei haben wir verschiedene baubetriebliche Stellungnahmen zu terminlichen und finanziellen Folgen von Ablaufstörungen verfasst und projekt- sowie zeitweise auch bei der Führung des vertragsrelevanten Schriftverkehrs mitgewirkt.
Bei dem Projekt „B10/B14“ sind aufrgund einer Vielzahl von Störungen Verzögerungen im Bauablauf eingetreten. Die Vertragsparteien haben unterschiedliche Auffassungen zu den Ursachen und Verantwortlichkeiten der folgenden Bauzeitverlängerung vertreten, sodass der Auftragnehmer uns damit beauftragt hat, den gesamten Bauablauf terminlich zu untersuchen und die sich aus auftraggeberseitigen Störungen ergebene Bauzeitverlängerung gutachterlich festzustellen.
Im Laufe der Projektabwicklung sind unterschiedlichste Bauablaufstörungen und -verzögerungen des Rohbaus, Fassadenbaus, Ausbau und der Gebäudetechnik eingetreten. In deren Folge haben die unterschiedlichen Teil-GU bauzeitbedingte Mehrkostenforderungen aufgestellt. Für den Auftraggeber haben wir die Forderungen baubetrieblich geprüft und mit den Unternehmern sachbezogen verhandelt. Außerdem haben wir bei der Aufklärung strittiger Sachnachträge und bei den Schlussrechnungsverhandlungen baubetrieblich unterstützt.
Bei dem Bauvorhaben Flughafen Berlin-Brandenburg „Willy Brandt“ hat der Auftraggeber uns mit der baubetrieblichen Begutachtung verschiedener auftragnehmerseitg vorgelegter Bauzeitgutachten (gerichtsanhängig und außergerichtlich) beauftragt.
Unterschiedliche baubetriebliche Begutachtungen für den Generalunternehmer zur Verhandlung bauablauf- und behinderungsbedingter Forderungen im Verhältnis zu den Nachunternehmern und zum Auftraggeber.
Bei der Errichtung von Leerrohranlagen im Rahmen der Offshore-Netzanbindung Cluster Westlich Adlergrund / Arkona See hat uns der Auftraggeber beauftragt, festzustellen, welche terminliche Auswirkungen die aufgetretenen Störungen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers haben. Insbesondere sollten wir feststellen, ob infolge der auftraggeberseitgen Störungssachverhalte von einer Überschreitung des vertraglich festgelegten Fertigstellungstermins auszugehen ist.
Bei dem Großprojekt Stuttgart 21 haben wir fortlaufend verschiedene Beratungstätigkeiten für die Deutsche Bahn erbracht. Diese betrafen einerseits baubetriebliche Bearbeitungen bei Erd-, Tunnel-, Gleis- und Straßenbaustellen einzelner Planfeststellungsabschnitte (teils und zeitweise auch in Form von baubegleitenden Projektunterstützungen). Andererseits haben wir baubetriebliche Begutachtungen projektübergreifender Fragestellungen zur Termin- und Kostenentwicklung des Gesamtprojektes erstellt.
Bei der Umsetzung eines Mehrparteienvertrags haben wir die Rolle des IPD-Controllers übernommen. Dabei haben wir die für die Zielpreisfestlegung und Open-Book-Abrechnung anzusetzenden Kalkulationssätze und -zuschläge der IPD-Partner geprüft, die frühzeitigen Kostenschätzungen plausibilisiert und schließlich in der Ausführungsphase das Kosten- und Änderungscontrolling übernommen.
Für die ARGE Pier G haben wir während der laufenden Bauausführung ein Baubetriebliches Gutachten zu den eingetretenen Behinderungsfolgen (Fristverlängerung und Entschädigung) erarbeitet, fortgeschrieben und in mehreren Aufklärungsgesprächen mit der Auftraggeberseite verhandelt.
Nach Kündigung des Generalplaners haben wir den Auftraggeber im laufenden Vertrags- und Nachtragsmanagement sowie bei den kaufmännischen Schlussrechnungsprozessen unterstützt. Zudem haben wir das spätere Gewährleistungsmanagement übernommen und baubetriebliche Stellungnahmen für nachlaufende Verhandlungen (gerichtsanhängig und außergerichtlich) über wechselseitige Forderungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmern (Planung und Ausführung) ausgearbeitet.
Bei dem Neubau des Hafen-Umlade-Terminals Köln-Nord sind diverse Bauablaufstörungen aufgetreten. Für das ausführende Unterhemen haben wir die bauzeitlichen und finaziellen Folgen ermittelt und gutachterlich den entsprechenden Bauumständenachtrag aufgestellt.
Im Rahmen der Baumaßnahme „CN Infrastruktur 2. und 3. BA“ an der Goethe-Universität Frankfurt am Main kam es bei der Ausführung der Elektrotechnikarbeiten zu erheblichen Verzögerungen. Für den Auftragnehmer haben wir eine baubetriebliche Ermittlung der damit zusammenhängenden Mehrkosten vorgenommen.
Im Rahmen der baulichen Entwicklung des Leipziger Platz klagte der Auftragnehmer aufgrund von Bauablaufstörungen bzw. Bauzeitverlängerungen auf ausstehende Werklohnforderungen und Schadensersatz bzw. Entschädigung. Für den Auftraggeber haben wir die baubetrieblichen Aspekte des auftragnehmerseitigen Klagevortrags geprüft und gutachterlich dazu Stellung genommen.
Das Kraftwerk wurde von einem Konsortium aus zwei Konsortionalpartnern erstellt. Bei dem Projekt kam es zu Verzögerung, welche auf einen der beiden Konsortionalpartner zurückzuführen waren. In diesem Kontext hat uns der eine Konsortionalpartner damit beauftragt, seine Ansprüche gegenüber dem anderen Konsortionalpartner zu prüfen.
Im Rahmen des Neubaus der Weserschleuse kam es zu Störungen beim Rückbau der Dalben. Für den Auftragnehmer haben wir die Kausalitäten des gestörten Bauablaufs baubetrieblich begutachtet und insoweit die terminlichen und finanziellen Folgen zur Geltendmachung gegenünber dem Auftraggeber festgestellt.
Bei dem Ersatzneubau der Talbrücke Marbach bei Dillenburg hat der Auftragnehmer uns beauftragt, die entstandenen auftraggeberseitig sowie auftragnehmerseitig zu vertretenden Störungen dem Grunde nach zu indentifizieren und die maßgeblichen Störungsachverhalt hervorzuheben und in ihren Zusammenhängen baubetrieblich zu erläutern, um auf dieser Basis die wesentlichen terminlichen Folgen respektive die Mehrkostenansprüche zu ermitteln.
Für den Auftragnehmer haben wir die Bauzeitverlängerungs- und Mehrkostenansprüche festgestellt.
Bei der Erstellung des Wohn- und Geschäftshauses LUX in Berlin ist es im Projektverlauf aufgrund von durch die Wohnungserwerber veranlassten Änderungswünschen zu erheblichen Verzögerungen bei den Ausbauarbeiten gekommen. In diesem Zusammenhang haben wir die Kausalitäten der Erwerbersonderwünsche und der Ablaufstörungen je Wohneinheit für den Auftragnehmer gutachterlich aufgearbeitet.
Der Auftragnehmer hat uns beauftragt, die Ursachen und Verantwortlichkeiten der eingetretenen Störungssachverhalte gutachterlich festzustellen und den sich daraus ergebenden Bauzeitverlängerungsanspruch zu ermitteln.
Im Rahmen der Errichtung des Sophienpalais in Hamburg haben wir für den Auftraggeber Bauzeitverlängerungsnachträge verschiedener Ausführungsunternehmen geprüft. Darüber hinaus haben wir eine globale Bauzeitanalyse durchgeführt, um auf Basis unserer Einschätzung zu den Soll-Ist-Abweichungen wesentliche Störungsursachen zu indentifizieren, die sodann für die Verhandlung von Weiterbelastungen genutzt wurden.
Für den Auftragnehmer haben wir die aus auftraggeberseitgen Störungen resultierenden bauzeitlichen Auswirkungen in zeitlicher und finanzieller Hinsicht für die Darlegung seiner Nachtragsforderung gutachterlich herausgearbeitet.
Baubegleitende Begutachtung der Terminsituation für den Auftragnehmer.
Bei dem Bau der Rauchgasreinigungsanlage für das Kraftwerk Eemshaven hat uns der Auftragnehmer während der laufenden Ausfürhung beauftragt, seinen behinderungsbedingten Fristverlängerungsanspruch zu ermitteln. Überdies haben wir den Auftragnehmer bei der Abrechnung seiner Leistungen im Open-Book-Verfahren unterstützt.
Aufgrund verschiedener bauzeitlicher Störungen haben die Vertragsparteien den Bauablauf neu geordnet und einen neuen Terminplan erarbeitet. Für den Auftragnehmer haben wir sodann die im Weiteren dennoch zusätzlich eingetretenen Abweichungen von dem neuen Terminplan dokumtiert und gutachterlich hinsichtlich der Ursachenverantwortlichkeit erläutert. In diesem Zusammenhang haben wir eine detaillierte Leistungsstandfeststellung in Form einer Fotodokumentation für den Auftragnehmer vorgenommen.
Bei der Erneuerung und Erweiterung des bestehenden Kanalnetzes ist es zu auftraggeberseitig zu vertretenden Störungen gekommen. Für den Auftragnehmer haben wir die hierauf zurückführenden Mehrkosten ermittelt und gutachterlich dargelegt.
Bei dem Neubau des Kraftwerks Maasvlakte hat uns der Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Erstellung eines Dampferzeugers damit beauftragt, zu den relevanten Behinderungen des Bauablaufes Stellung zu nehmen und auf dieser Basis einen Nachtrag über die terminlichen und kommerziellen Folgen der Ablaufstörungen zu erstellen.
Bei dem Bauvorhaben Kraftwerk Rotterdam haben wir den Auftragnehmer baubegleitend bei der sachverständigen Fortschreibung der Terminpläne und Begutachtung der Terminsituation unterstützt.
Bei der Vergabe der Umrüstung der Schachtanlage Konrad als Anlage zur Endlagerung radioaktiver Abfälle habe es gemäß Bundeskartellamt Absprachen zwischen drei Bietergemeinschaften bezüglich der Aufteilung der Lose und bezüglich des Angebotspreises gegeben. Vor diesem Hintergrund haben wir zu dem auftraggeberseitigen Kurzgutachten zum Schadenseintritt und zur Schadenshöhe kartellbedingter Schäden durch wettbewerbswidrige Absprachen baubetrieblich Stellung genommen. Im Weiteren haben wir den Auftragnehmer bei der Aufarbeitung aufgetretener Störungssachverhalte und Darstellung der Kauslitäten unterstützt.
Im Rahmen desr Herstellung der NATO Pipeline zwischen Kehl und Tübingen ist es zu maßgeblichen Behinderungen gekommen. In dem darausfolgenden Rechtsstreit haben wir die Behinderungen baubetrieblich begutachtet und insoweit die terminlichen und finanziellen Auswirkungen des gestörten Bauablaufes festgestellt.
Baubetriebliche Begutachtung der eingetretenen Störungssachverhalte und der Bauzeitverlängerung für den Auftragnehmer.
Bei der Darlegung von Soll-Ist-Abweichungen einzelner LV-Positionen haben wir den Auftragnehmer zur Verhandlungsvorbereitung baubetrieblich unterstützt.
Bei dem Umbau der Neumarktgalerie in Köln hat der beauftragte Generalunternehmer Insolvenz angemeldet. In der Folge beauftragte uns der auftraggeberseitige Projektsteuerer mit der Feststellung des Leistungsstandes als Basis für die Abrechnungs- und Neubeauftragungsschnittstellen.
Bei dem Projekt Offshore-Windpark Meerwind Süd-Ost haben wir den Auftraggeber baubetrieblich bei der Durchführung eines Schiedsgerichtsverfahrens im Kontext von Streitigkeiten bzgl. Bauablaufstörungen und Fristverlängerungen unterstützt.
Im Rahmen des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nr. 8.1 Neubaustrecke Ebensfeld-Erfurt wurde zur Durchquerung des Thüringer Schifergebirges der Silberbergtunnel gebaut. Für den Auftraggeber haben wir sowohl Bauinhalts- als auch Bauumstandnachträge geprüft und die Ergebnisse in Form von gutachterlichen Stellungnahmen dargelegt.
Bei dem Neubau des Fußballstadions Aachener Tivoli haben wir für den Auftraggeber im Zuge eines gekündigten Bauvertrags zu den kündigungsbedingten Forderungen – insbesondere den geltend gemachten Deckungsbeiträgen – des Auftragnehmers Stellung genommen.
Bei der Erstellung der Peeneklappbrücke Anklam in zwei Bauabschnitten sind Verzögerungen eingetreten. Für den Auftragnehmer haben wir die eingetretenen Bauablaufstörungen auf Basis einer bauablaufbezogenen Untersuchung dargestellt und die daraus resultierenden störungsbedingten Mehrkosten ermittelt.
Im Zuge der Projektabwicklung Kraftwerk Moorburg hat es verschiedene Terminvereinbarungen zwischen den Vertragsparteien gegeben. Bezüglich dieser Termine haben sich Verzögerungen ergeben, deren Ursachen zwischen den Vertragsparteien strittig waren. In der Folge hat uns der Auftragnehmer beauftragt, festzustellen, ob bzw. inwieweit die Termine seiner eigenen Freigaben Auswirkungen auf die verinbarten Termine haben.
Für den Auftragnehmer haben wir zu den Ablaufstörungen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers Stellung genommen und insoweit die auftragnehmerseitigen Ansprüche auf Fristverlängerung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens festgestellt.
In Sachen Kraftwerk Datteln haben wir im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Duisburg zu einem vorgebrachten Verdacht einer illegalen Arbeitsnehmerüberlassung baubetrieblich Stellung genommen. Zu deisem Zweck haben wir zum einen die auf der Baustelle vorhandenen Gegebenheiten in Bezug auf das Verhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem relevanten Nachunternehmer baubetrieblich bewertet und zum anderen die allgemein üblichen Abläufe auf Großbaustellen dargelegt.
In dem Projekt Kraftwerk Westfalen wurde zwischen den Vertragsparteien vereinbart, dass Teilleistung des beauftragten Leistungsumfangs durch den Auftraggeber ausgeführt werden. Ferner wurde eine Abrechnung des Erstattungsanspruch im sogenannten „Open Book“ Verfahren – also dem Nachweis der abzurechnenden Kosten mittels Abrechnungen der Unterlieferanten – vereinbart. In der Folge haben wir zu der borgelegten Kostenermittlung baubetrieblich Stellung genommen.
Unterstützung des Generalunternehmers bei dessen baubegleitender Terminplanung und dessen Contract- und Claimmanagement. Im Laufe des Projektes wurde sowohl die Geltendmachung von Bauzeitverlängerungsansprüchen gegenüber dem Auftrggeber als auch die Abwehr von Nachunternehmerclaims durch baubetriebliche Stellungnahmen unterstützt. Im Nachlauf zur baulichen Fertigstellung haben wir den Generalunternehmer zudem bei den Verhandlungen über die verzögerungsbedingten Schäden vor dem Internationalen Schiedsgericht baubetrieblich unterstützt.
Im Zusammenhang mit dem besonders komplexen Stahlbautragwerk der Shopping-Mall ist es zu planungs- und ausführungsbedingten Verzögerungen der Projektabwicklung gekommen. Die Aufklärung der Ursachen und Verantwortlichkeiten respektive der kausalen Zusammenhänge zwischen Bauverzögerung und Planungsdefiziten haben wir für den Investor für die entsprechenden Verhandlungen (u. a. mit der planerseitigen Versicherung) aufgearbeitet.
Auf Seiten des Bauherrn haben wir die innerstädtische U-Bahnbaustelle baubetrieblich beratend begleitet und im Kontext des Termin- und Kostencontrollings bei der Prüfung und Verhandlung von bauumstandsbedingten Nachträgen der ausführenden Unternehmen unterstützt.
Für den Auftraggeber haben wir baubegleitend ein baubetriebliches Termin- und Kostencontrollingerbracht, welches gleichzeitig als Bankencontrolling verwendet wurde.
Die Beauftragung des Auftragnehmers für die bereichsweise Erschließung wurde aus wichtigem Grund gekündigt. In der Folge haben wir für den Auftraggeber im Rahmen des anschließenden Rechtsstreits den kündigungsbedingten Abrechnungsbetrag ermittelt.
Bei dem Neubau der 5. Schleusenkammer ist es bereits vor Baubeginn zu relevanten Verzögerungen gekommen. Für den Spezialtiefbau-Nachunternehmer haben wir die terminlichen und finanziellen Auswirkungen der auftraggeberseitigen Störungen festgestellt und damit zur außergerichtlichen Einigung beigetragen.
Im Rahmen des Ausbaus der Stauhaltung Langwedel hat uns der Auftragnehmer beauftragt, in Form von diversen gutachterlichen Stellungnahmen bei der Durchstetzung von Bauinhalts- und Bauumstandsnachträgen gegenüber dem Auftraggeber zu unterstützen.
Die ausführende ARGE Forth Crossing Bridge Construction (bestehend aus Hochtief / American Bridge / Dragados / Morrison Construction) haben wir bei der Terminplanung des Großprojektes unterstützt indem wir fortlaufend verschiedene Schwachstelle- und Optimierungsanalysen erarbeitet haben.
Für den Projektentwickler der unmittelbar am Rhein gelegenen Immobilie haben wir die im Zusammenhang mit Rhein- und Grundhochwasserständen eingetretenen Bauablaufstörungen untersucht und damit unseren Beitrag zur Verhandlung diesbezüglicher Forderungen des ausführenden Unternehmens geleistet.
Für den Generalunternehmer des Kraftwerksbaus an den beiden südafrikanischen Standorten haben wir verschiedene baubetriebliche Begutachtungen vorgenommen, um die terminlichen und finanziellen Forderungen in Richtung Nachunternehmer und Auftraggeber darzuelegen und durchzusetzen. Im späteren Projektverlauf haben wir auch projektbegleitend das Claimmanagement unterstützt.
Bei der Sanierung des Rathauses sind umfangreiche Bauablaufstörungen eingetreten, in deren Folge der Auftraggeber teilweise freie Kündigungen ausgesprochen hat. Für das gebundene und später gekündigte TGA-Unternehmen haben wir die Kündigungsabrechnung (inkl. Bauzeitverlängerungsmehrkosten und Materialgleitklauseln) aufgestellt und den Auftragnehmer bis zur Endverhandlung baubetrieblich beraten.
Auf dem Gelände der ehemaligen US-Kaserne wurden für verschiedene Umnutzungen Abbruch- und Bodensanierungsarbeiten ausgeführt. In diesem Zusammenhang haben wir für ein ausführendes Unternehmen ein baubetriebliches Controlling durchgeführt, um die bauzeit- und bauablaufbedingten Mehrkostenansprüche, die sich aus dem gestörten Bauablauf ergeben haben, bestmöglich darzulegen und durchzusetzen.
Bei einem Ersatzneubau der Universität sind infolge von Erd-/Rohbauverzögerungen sämtliche Folgegewerke des Ausbaus und der TGA respektive des Laborbaus verzögert und gestört ausgeführt worden. Für den BLB NRW haben wir die verschiedentlich aufgekommenen Bauzeitnachträge der ausführenden Unternehmen geprüft und verhandelt.
Bei der Errichtung des 4. LNG-Lagertanks (160.000 m³) und Einbindung in das bereits bestehende Import- und Export System der Anlage haben wir die baubegleitetende Planungskoordination, die Abstimmung und Führung der Planer vor Ort, die Beratung der Bauausführung im Zusammenspiel der Projektbeteiligten sowie das Nachtragsmanagement erbracht.
Bei der Errichtung eines 60.000 m³ Ethantanks inklusive Entladestation, Leitungssystem und Anbindung an den Cracker haben wir die baubegleitende Planungskoordination, die Abstimmung von Leistungssoll und Ausführung mit dem Auftraggeber, die Abstimmung des Leistungssolls und der Ausführung mit dem Nachunternehmer Bau, die Beratung der Bauausführung im Zusammenspiel aller Projektbeteiligten, die Führung der Schnittstellen zwischen Bau und Anlagenbau (Civil – Piping/Equipment) sowie das Nachtragsmanagement erbracht.
In einem PPP-Projekt haben wir das Stadtschulamt der Stadt Frankfurt a. M. bei einem langwierigen Gerichtsverfahren mit dem Generalunternehmer und Betreiber unterstützt. Strittig waren die Ursachen und Verantwortlichkeiten für Bauverzögerungen aus dem Kontext der Erd- bzw. Bodensanierungsarbeiten.
Für das mit der Bodensanierung und den Erdbauarbeiten beauftrage Unternehmen haben wir die terminlichen und monetären Ansprüche aus dem gestörten Bauablauf aufgearbeitet und im Rahmen eines Mediationsverfahrens sowie im Rahmen eines Gerichtsverfahrens baubetrieblich unterstützt.
Für die DB International GmbH haben wir in der Projektvorbereitungsphase die technischen Ausschreibungsunterlagen geprüft. Hierbei haben wir vordergründig die Konformität zum FIDIC Yellow Book und die Verlagerung der Risiken zum Auftragnehmer sowie die Verständlichkeit und Kalkulierbarkeit des Ausschreibungskonvoluts überprüft.
Bei der aufwändigen innerstädtischen Umwidmungs- und Sanierungsmaßnahme haben wir den Projektentwickler in verschiedentlichen baubetrieblichen Fragestellungen (Abrechnungs- und Nachtragsstreittigkeiten, Bauablaufverzögerungen, Kündigungen) sachvärständig beraten.
Bei der Abwicklung des Großprojektes haben wir für die Al Hani Genral Construction Company (Joint Venture STRABAG / LIDCO / LADICO) ein baubetriebliches Gutachten über die terminlichen und finanziellen Folgen von Störungen im Bauablauf aus mangelhafter Materialqualität des Rohrlieferanten erstellt und dieses für weitere Verhandlungen mit der Versicherung des Lieferanten fortgeschrieben.
Für den Projektentwickler haben wir bei strittigen Bauinhalts- und Bauumstandsnachträgen der verschiedenen Einzelgewerke unsere Sachverständigenprüfung vorgenommen und bei den Verhandlungen unterstützt. Zudem haben wir in der späteren Nutzungsphase im Gewährleistungsmanagement unterstützt.
Das Universitätsklinikum Bonn haben wir in mehreren Projekten – sowohl baubegleitend als auch nachlaufend – bei der Prüfung von Bauzeitnachträgen, bei der Herbeiführung außergerichtlicher Einigung sowie bei gerichtsanhängigen Streitigkeiten sachverständig unterstützt.
Bei der Herstellung der Abwasserkanäle Landwehrbach und Sodinger Bach haben wir den Auftragnehmer projektbegleitend baubetrieblich unterstützt. Teil der baubetrieblichen Unterstützung war u. a. die behinderungsbedingte Fortschreibung der Terminpläne.
Nach dem Einsturz des Historischen Stadtarchivs in Köln wurde eine Baugrube zur Ursachenaufklärung errichtet. Bei der aufgrund der besonderen Umstände verlängerten Herstellung bzw. Vorhaltung der Besichtigungsbaugrube haben wir für den Auftraggeber ein externes Kostencontrolling der abgerechneten, zeitabhängigen Kosten erbracht. Anhand des dokumentierten Soll- und Ist-Produktionsmitteleinsatzes des Auftragnehmers haben wir zur Aufklärung strittiger Abrechnungs- und Nachtragspositionen beigetragen.
Unterstützung des Auftraggebers bei dessen baubegleitenden Vertrags- und Nachtragsmanagement sowie gutachterliche Aufarbeitungen zu bauzeit- und behinderungsbedingten Forderungen des ausführenden TGA-Unternehmens.
Nachdem genehmigungsbedingt erste Verzögerungen des Rohbaus entstanden waren, haben wir bei der Verhandlung einer Ergänzungsvereinbarung zur Terminsicherung unterstützt und fortan das baubetriebliche Termin- und Störungscontrolling auf der Baustelle übernommen. Im späteren Ausbauverlauf haben wir gleichermaßen die Schlüsselgewerke des Innenausbaus baubetrieblich überwacht.
Bei den Rückbau- und teilweisen Entkernungsarbeiten der Bestandsbebauung und der anschließenden Herstellung der tiefgehenden Baugrube haben sich Verzögerungen ergeben, deren Verursachung und Verantwortung zwischen den Vertragsparteien streitig war. Für den Auftraggeber haben wir eine eigene Begutachtung der terminlichen Umstände ausgearbeitet auf deren Basis wir die Verhandlungen mit dem auftragnehmerseitigen Sachverständigen geführt haben.
Die Fertigstellung des Neubaus durch einen Generalunternehmer hat sich verzögert. Für den Auftraggeber haben wir eine baubetriebliche Stellungnahme zur Aufklärung der Ursachen und Verantwortlichkeiten der Bauzeitverlängerung als Basis für die Prüfung und Verhandlung etwaiger bauzeitbedingter Forderungen des Auftragnehmers ausgearbeitet.
Im Zuge des gekündigten Bauvertrags haben wir für den Auftraggeber eine vollständige Leistungsstandfeststellung vorgenommen, eine entsprechende Bild- und Berichtdokumentation sowie die Kündigungsabrechnung erstellt.
Für die ausführende ARGE haben wir bei dem U-Bahn-Tunnelbau mit zwei Rampen und fünf Haltestellen federführend die baubetriebliche Begutachtung der eingetretenen Ablaufstörungen und Behinderungsfolgen übernommen. In engem Austausch mit dem operativen Projektteam haben wir vor Ort auf der Baustelle und bereits während der Bauphase den umfangreichen Bauumstandsnachtrag ausgearbeitet und die baubetrieblichen Arbeitskreise und Verhandlungen mit dem Auftraggeber geführt.
Bei der Errichtung des Hochhausensembles am Rheinufer haben wir die projektbegleitende baubetriebliche Beratung des Auftraggebers übernommen. In diesem Zusammenhang haben wir frühzeitig einen detaillierten Gesamtterminplan aufgestellt, daraus einen Taktplan für den Innenausbau abgeleitet und den Auftraggeber bei dem laufenden Vertrags- und Nachtragsmanagement unterstützt. Bei eingetretenen Auftragnehmerversäumnissen und einer Insolvenz haben wir zudem baubetriebliche Stellungnahmen zur Wahrung der Auftraggeberinteressen ausgearbeitet.
Projektbegleitende Beratung und Unterstützung des Auftraggebers im Kontext des Vertrags- und Nachtragsmanagements.
Bei der Werksherstellung und dem Ausbau der Verteilungsleitungen sind Ablaufverzögerungen eingetreten. Für den Auftraggeber haben wir die in diesem Zusammenhang feststellbaren Versäumnisse des Auftragnehmers in einer baubetrieblichen Stellungnahme aufgearbeitet und damit die Basis zur Durchsetzung der entsprechenden Schadensersatzforderungen geschaffen.
Baubegleitende Unterstützung bei der Umsetzung des Contract- und Claimmanagements, baubetriebliche Begutachtung der Bauzeitverzögerungen des erweiterten Rohbaus sowie Verhandlungsunterstützung im diesbezüglichen Schiedsgerichtsverfahren.
Erstellung eines baubetrieblichen Gutachtens für den TGA-Unternehmer zur Durchsetzung dessen behinderungsbedingten Bauzeitverlängerungsanspruchs sowie der damit verbundenen finanziellen Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber.
Bei dem Neubau des Hotelgebäudes ist es zu Bauablaufstörungen gekommen. Für den Trockenbau-Unternehmer haben wir eine baubetriebliche Stellungnahme zur Durchsetzung seiner terminlichen und monetären Ansprüche ausgearbeitet.
Bevollmächtigte Übernahme des vollständigen projektbegleitenden Contract- und Claimmanagements für die Auftraggeberseite im Anlagenbau.
Aufgrund eingetretener Bauzeitverlängerungen haben wir für den Auftraggeber eine baubetriebliche Stellungnahme zu den Ursachen, Anspruchsgrundlagen der Beteiligten und möglichen Mehrkosten ausgearbeitet.
Die Innenausbauarbeiten des Verwaltungsbaus wurden vor Gesamtfertigstellung gekündigt. Für den Auftragnehmer haben wir die Kündigungsabrechnung aufgestellt und diese gegenüber dem Auftraggeber anhand einer gutachterlichen Stellungnahme erläutert.